Qualifizierte Tätigkeiten im Eisenbahnbereich

Überblick & Liste der bestellten Prüfer:innen

Sicherheit im Eisenbahnbereich basiert nicht nur auf guten Systemen – sie basiert auf qualifizierten Menschen.

Damit Bau-, Instandhaltungs- und Betriebsaufgaben an Eisenbahnanlagen fachgerecht durchgeführt werden, schreibt das österreichische Eisenbahngesetz klare Regeln vor. Besonders wichtig dabei: die sogenannten qualifizierten Tätigkeiten und die dafür bestellten sachverständigen Prüfer:innen.

Was sind qualifizierte Tätigkeiten nach § 21c Eisenbahngesetz?

Laut § 21c Eisenbahngesetz dürfen bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnwesen nur von Personen durchgeführt werden, die eine spezielle Qualifikation besitzen. Dazu zählen etwa:

  • Prüfungen von Bahnanlagen und -ausrüstungen
  • Sicherheitsbewertungen und Abnahmen
  • Technische Überprüfungen nach Änderungen oder Reparaturen

Die Personen, die solche Aufgaben übernehmen, müssen offiziell als sachverständige Prüfer:innen bestellt und eingetragen sein.

Wer sind die bestellten sachverständigen Prüfer:innen?

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der bestellten sachverständigen Prüfer:innen.

Diese Fachkräfte verfügen über nachgewiesene Erfahrung und Expertise im Bahnbereich und sind befugt, qualifizierte Tätigkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Hier finden Sie die vollständige Liste:

👉 Verzeichnis der bestellten sachverständigen Prüfer:innen (PDF, Stand 2025)

Unser Anspruch bei Safety4you:

Auch bei Safety4you steht die Qualifikation unserer Mitarbeitenden an erster Stelle.
Wir begleiten Projekte im Bahnbereich mit Fachpersonal, das für höchste Sicherheitsstandards sorgt – von der Planung bis zur operativen Umsetzung.

Sicherheit ist für uns nicht nur eine Vorschrift. Sie ist unser täglicher Anspruch.

👉 Mehr über unsere Leistungen im Bahnbereich erfahren Sie hier:
www.s4you.at/leistungen