Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer:innen in Österreich

Voraussetzungen, Antrag und Nachweise
In Österreich ist das selbstständige Führen von Triebfahrzeugen an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist für die Ausstellung, Erneuerung und Änderung der Fahrerlaubnis sowie für die Führung des Fahrerlaubnis-Registers zuständig.
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, den Antragsprozess und die erforderlichen Nachweise für die Fahrerlaubnis gemäß § 131 Eisenbahngesetz.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 20 Jahre
- Schulbildung: Mindestens neunjährige Schulausbildung sowie erfolgreicher Abschluss einer Grundausbildung, die der Stufe 3 gemäß der Entscheidung 85/368/EWG entspricht
- Physische Eignung: Nachweis durch ein arbeitsmedizinisches Gutachten
- Arbeitspsychologische Eignung: Nachweis durch ein entsprechendes psychologisches Gutachten
- Allgemeine Fachkenntnisse: Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse zum selbstständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen
Antrag auf Fahrerlaubnis
Der Antrag kann sowohl von der Triebfahrzeugführerin bzw. dem Triebfahrzeugführer selbst als auch von einem Unternehmen im Auftrag gestellt werden. Die Einreichung ist online, per E-Mail oder per Post möglich.
Erforderliche Unterlagen für die Erstausstellung:
- Unterzeichnetes Antragsformular
- Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments, das Alter und Geburtsort nachweist
- Aktuelles Lichtbild
- Kopie des Nachweises des höchsten Zertifizierungsniveaus
- Kopie der Bescheinigung der physischen Eignung
- Kopie der Bescheinigung der arbeitspsychologischen Eignung
- Kopie der Bescheinigung der allgemeinen Fachkenntnisse
- Kopie eines Identitätsnachweises (z. B. Reisepass, Personalausweis)
Kontaktadresse:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gruppe Eisenbahn
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: fahrerlaubnis@bmk.gv.at
Erneuerung und Aktualisierung der Fahrerlaubnis
Erneuerung: Die Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden. Voraussetzung ist das Vorliegen positiver Überprüfungen der physischen und arbeitspsychologischen Eignung sowie der allgemeinen Fachkenntnisse.
Aktualisierung: Bei Änderungen wie Namensänderung oder Änderung gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. Hör- oder Sehhilfe) ist eine Aktualisierung der Fahrerlaubnis erforderlich. Nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ist die alte an das BMK zurückzusenden.
Nachweise und Überprüfungen
Allgemeine Fachkenntnisse: Die Überprüfung erfolgt alle fünf Jahre. Der Nachweis kann entweder durch eine sachverständige Prüferin bzw. einen sachverständigen Prüfer oder durch das Unternehmen erfolgen.
Physische Eignung: Die Begutachtung erfolgt durch Arbeitsmediziner:innen oder arbeitsmedizinische Zentren. Bis zum 55. Lebensjahr ist die Überprüfung alle drei Jahre erforderlich, danach jährlich.
Arbeitspsychologische Eignung: Die Überprüfung erfolgt alle zehn Jahre durch klinische oder Gesundheitspsycholog:innen mit entsprechender Weiterbildung.
Weitere Informationen und Formulare
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