Einstieg ins Bahnbauen

Der Infrastrukturausbau boomt: Bahnkorridore werden ausgebaut, Haltestellen erneuert, Gleisanlagen elektrifiziert. Für Bauunternehmen eröffnen sich lukrative Aufträge – gleichzeitig gelten strengere Regeln als auf klassischen Baustellen. Dieser Leitfaden erklärt in 5 Minuten, welche gesetzlichen Grundlagen Sie kennen müssen und wie der Genehmigungs­prozess in Österreich funktioniert

1 | Der Bauprozess Schritt für Schritt

1. Projektplanung und Ausschreibung


Bedarfsfeststellung durch die ÖBB-Infrastruktur oder einen anderen Infrastrukturbetreiber, Machbarkeitsstudie, Kosten‑ & Terminplanung, Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG), Erstellen eines Lastenhefts (technische und organisatorische Anforderungen, Sicherheitsvorgaben SiGe-Plan), Angebotsabgabe von interessierten Bauunternehmen (technisch und wirtschaftlich)

2. Vergabe des Bauauftrags


Prüfung und Bewertung der Angebote (Nach Preis Qualität, Erfahrung und Machbarkeit), Zuschlag an bestgereihteste Bauunternehmen, Vertragsabschluss mit detaillierten Vereinbarungen (Bauabschnitte, Termine, Sicherheitsbestimmungen, Bauüberwachung, Schnittstellen zu ÖBB und Dritten)

3. Bauvorbereitung


Bauabstimmun zwischen ÖBB, Bauunternehmen und anderen Beteiligten (Planer, Behörden, Anrainer), Erstellung eines Baulogistikkonzepts (Zugang, Materialtransporte, Sperrzeiten), Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Eisenbahnbetriebliche Abnahmen der geplanten Sperren und Umleitungen, Arbeitsfreigabe durch ÖBB (Baubeginnanzeige, Sicherheitsbesprechung)

4. Bauausführung

Durchführung der Arbeiten gemäß Plan (Bauunternehmen), ÖBB stellt Betriebsmittel zur Verfügung (Fahrstromabschaltung, Streckensperren), Baubesprechungen und Baustellenkontrollen, Dokumentation aller Leistungen (Bautagebuch, Prüfprotokolle, etc.)

5. Abnahme und Inbetriebnahme


Technische Abnahme durch ÖBB oder Prüfstellen, Mängelprüfung und ggf. NAchbesserungen, Erstellen von Abnahmedokumenten und As-Built. Unterlagen, Freigabe durch Eisenbahnbehörde (z.B. BAV), Inbetriebnahme der neuen oder sanierten Infrastruktur

6. Nachbereitung


Rechnungslegung, Prüfung und Freigabe durch ÖBB, Garantieleistungen und Gewährleistung gemäß Vertrag, Abschlussbericht und ggf. Lessons Learned Prozesse.

7. Besonderheiten bei Eisenbahnbaustellen


Sicherheit hat oberste Priorität (speziell wegen des laufenden Bahnbetriebs), Zugfahrten und Sperrpausen müssen langfristig koordiniert werden, bei Bedarf werden Spezialunternehmen für Gleisbau, Oberleitung oder Sicherungstechnik hinzugezogen

2 | Gesetzliche Grundlagen & mitwirkende Personen in den Bauschritten

1. Projektplanung und Ausschreibung

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018
  • Eisenbahngesetz 1957
  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) (bei Großprojekten)
  • Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz (SCHIG-G)

👥 Mitwirkende Personen / Institutionen:

  • ÖBB-Infrastruktur AG: Projektleiter, Fachplaner, Vergabestelle
  • Externe Planungsbüros
  • Rechtsabteilung / Vergabejuristen
  • Schienen-Control GmbH / BMK (ggf. für finanzielle oder rechtliche Aufsicht)

2. Vergabe des Bauauftrags

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • BVergG 2018 (Verfahren: offenes, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren)
  • Unternehmensgesetzbuch (UGB) (für Anbieter)
  • Gewerbeordnung (GewO) (für Bauunternehmen)

👥 Mitwirkende:

  • Vergabejuristen & -experten
  • Bieter / Bauunternehmen
  • ÖBB-Vergabeteam
  • Vergabekontrollkommission (bei Beschwerden)

3. Bauvorbereitung

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • BauKG (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
  • Eisenbahngesetz 1957 §19ff (Bautätigkeit an oder auf Eisenbahnanlagen)
  • ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
  • EBOe (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Eisenbahnen)

👥 Mitwirkende:

  • Bauherr (ÖBB oder beauftragter Projektleiter)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Baumanager
  • ÖBB-Betriebskoordination / Infrastrukturüberwachung
  • Externe Gutachter (z. B. Umwelt, Lärm, Geotechnik)
  • Behörden (z. B. Eisenbahnbehörde, Gemeinde, Land)

4. Bauausführung

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • Eisenbahngesetz (insb. §19: Bauen im Gleisbereich)
  • ASchG & BauKG
  • EBOe (Betriebssicherheit während Bau)
  • Gewerbeordnung (Befugnis zum Bau)
  • Normenreihen (z. B. ÖNORM, RVS, EN)

👥 Mitwirkende:

  • Bauunternehmen (Polier, Bauleiter, Fachkräfte)
  • Sicherungsposten / Eisenbahnsicherungspersonal (ÖBB oder Dritte)
  • ÖBB-Baustellenüberwachung / Projektsteuerung
  • Subunternehmer
  • Externe Prüfer (z. B. Schweisstechnik, Gleislage)

5. Abnahme und Inbetriebnahme

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • Eisenbahngesetz §31 ff. (Abnahme von Eisenbahnanlagen)
  • EBOe §67-72 (Inbetriebnahme und Sicherheitsnachweis)
  • ASchG (Betriebssicherheit)
  • Zivilrecht (Vertragliche Abnahme nach ABGB oder ÖNORM B 2110)

👥 Mitwirkende:

  • ÖBB-Abnahmeteam / Projektleitung
  • Vertreter des Bauunternehmens
  • Technische Prüfer / Begutachter
  • Behörde (z. B. BAV – Bundesministerium für Arbeit und Verkehr) bei genehmigungspflichtigen Teilen
  • SiGeKo (Abschlusskontrolle)

6. Nachbereitung

🧾 Gesetzliche Grundlagen:

  • ABGB / Vertragsrecht
  • ÖNORM B 2110 (Bauvertrag, Gewährleistung)
  • UGB (Rechnungslegung)
  • Steuergesetze (z. B. UStG)

👥 Mitwirkende:

  • ÖBB-Buchhaltung / Kostenstelle
  • Bauunternehmen / Rechnungsprüfer
  • Gewährleistungsbeauftragte
  • Rechtsabteilung (bei Streitfällen)

3 | Wann werden Genehmigungen eingeholt und wer wirkt mit?

Phase 1 Projektplanung (Genehmigungsphase behördlich):

  • Eisenbahnrechtliche Genehmigung nach dem Eisenbahngesetz 1957 §§25-29
    • Für Neubauten, Umbauten, Modernisierungen
  • UVP-Bescheid (Umweltverträglichkeitsprüfung) nach UVP-G-2000
    • Bei Großprojekten, Streckenausbau, Elektrifizierungen
  • Baubewilligungen nach Landesbauordnungen
    • Bei Hochbauten (Bahnhofsgebäude)
  • Naturschutzrechtliche Bewilligungen (Landesgesetze)
  • Wasserrechtliche Bewilligungen nach WRG 1959
    • Bei Arbeiten an Brücken, Flüssen oder Entwässerung)
  • Straßenrechtliche Genehmigungen (Land oder Gemeinde)
    • Für Baustellenzufahrten, Sperren

Phase 2 Mitwirkende Personen:

  • ÖBB-Projektentwicklung/Infrastrkturplanung
  • Externe Fachplaner (Verkehr, Wasser, Schall, Natur, etc.)
  • Behörden:
    • Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) - Abteilung Eisenbahn
    • Landesregierung / Bezirkshauptmannschaft
    • Gemeinden
    • BAV (Bundesanstalt für Verkehr) - bei sicherheitsrelevanten Anlagen
    • ASFINAG oder Straßenverwaltung - bei Straßenquerungen

Phase 3 Bauvorbereitung (Genehmigungen im Bauablauf - betriebsintern und technisch)

  • Arbeitsfreigabe im Gleisbereich (Eisenbahnbetriebsfreigabe)
  • Sicherungsmaßnahmen genehmigen lassen (Sicherungsposten, Sperrpausen)
  • Fahrstromabschaltungen beantragen (bei Arbeiten an der Oberleitung)
  • Sperrpausen und Ersatzverkehre mit Disposition und ÖBB-Produktionsleitung koordinieren
  • Baustellenzugang (Bau-Logistik-Genehmigung) für Betriebszufahrten

Mitwirkende Personen:

  • Bauleiter und Sicherheitskoordinator
  • ÖBB-Infrastruktur Betrieb (Streckenmanagement, Energie, Leit- und Sicherungstechnik)
  • Baustellenlogistik- und Sperrmanagementteam der ÖBB
  • Eisenbahnbetriebsleiter
  • Fahrdienstleiter
  • Technischer Prüfer / Bauüberwacher

4 | Safety4you – unabhängiger Vollanbieter für Bahn­betriebliche Leistungen

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FAQ – schnell beantwortet

Brauche ich als Bauunternehmen immer eine BMK‑Genehmigung?

Nein. Geringfügige Instandhaltungsarbeiten (§ 23 EisbG) sind genehmigungsfrei. Im Zweifel lohnt sich eine formlose Voranfrage beim BMK.

Wie lange dauert eine Genehmigung im Schnitt?

2–4 Monate, abhängig von Komplexität & Stellungnahmen.

Kann Safety4you die Sicherungsposten kurzfristig stellen?

Ja, innerhalb von 48 h in ganz Österreich – inklusive ATWS‑Organisation.

Fazit – Bahnbau ist machbar, wenn man die Spielregeln kennt

Der Einstieg ins Bahnbauen schreckt viele Firmen ab – dabei sind Abläufe und Gesetze klar definiert. Mit dem richtigen Partner an der Seite bleibt Ihr Projekt pünktlich, sicher und wirtschaftlich. Safety4you übernimmt Beratung, Genehmigung, Schulung und Betrieb – unabhängig und aus einer Hand.

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